Lieferbedingungen

Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Einzelgeschäfte. Dies gilt auch dann, wenn die Firma SA D`Amico GmbH den Vertragspartner bei Folgegeschäften nicht nochmals auf die Verkaufs- und Lieferbedingungen hinweist.

1.2. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, wenn die Firma SA D`Amico GmbH der Geltung nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.

2. Bestellungen

Vom Vertragspartner übermittelte Bestellungen gelten durch die Firma SA D`Amico GmbH nur dann als angenommen, wenn sie von der Firma SA D`Amico GmbH innerhalb von 10 Tagen ab Zugang schriftlich oder mündlich angenommen werden.

3. Kaufpreis

3.1. Der Kaufpreis ist der von der Firma SA D`Amico GmbH genannte Preis ab Werk. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es wird kein Skonto gewährt.

3.2. Hinsichtlich der Leistungsnebenkosten verweisen wir auf die Regelungen des § 4 Ziffer 1 und Ziffer 3.

4. Verpackung und Versand

4.1. Die Kosten für Verpackung, Versand, Zahlungsverkehr und Zollgebühren werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

4.2. Die Verpackungsart sowie die Versandart werden von der Firma SA D`Amico GmbH nach pflichtgemäßen Ermessen ausgewählt.

4.3. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf besondere Anordnung des Käufers. Die Kosten dieser Versicherung werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.

4.4. Wird der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen verzögert, welche vom Käufer zu vertreten sind, hat dieser die durch die Verzögerung entstehenden Kosten zu tragen. Die Firma SA D`Amico GmbH wird nach ihrer Wahl eine Pauschale oder die effektiven Kosten berechnen. Die Pauschale beträgt 0,5 % des Bruttorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Die Pauschale ist auf 5 % des Bruttorechnungsbetrages begrenzt. Der Käufer ist berechtigt, geringere Kosten nachzuweisen.

5. Zahlungsbedingungen

Es ist Vorauskasse zu leisten. Nach Vertragsschluss erhält der Käufer zunächst eine Proforma-Rechnung übersandt. Diese ist innerhalb von 8 Tagen zahlbar. Ist die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht eingegangen, ist die Firma SA D`Amico GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu veräußern.

6. Warenlieferung

6.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Verbindliche Liefertermine bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma SA D`Amico GmbH. Die Auslieferung der Ware erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises. Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist setzt also voraus, dass der Käufer seiner vertraglichen Zahlungspflicht vereinbarungsgemäß nachkommt. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Soweit ein konkreter Lieferzeitpunkt vereinbart wurde und die Lieferung nicht termingerecht erfolgt, obwohl der Käufer seine Zahlungspflicht erfüllt hat, muss er der Firma SA D`Amico GmbH schriftlich eine Nachfrist setzen, nach deren Ablauf er den Vertrag kündigen darf.

6.2. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von der Firma SA D`Amico GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit ihrem Zulieferer. Die Firma SA D`Amico GmbH wird den Käufern unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

6.3. Liefertermine oder –fristen verschieben bzw. verlängern sich angemessen, wenn die Firma SA D`Amico GmbH durch höhere Gewalt, aufgrund von Arbeitskämpfen oder aufgrund sonstiger nicht von ihr zu vertretender Umstände an der rechtzeitigen Erbringung ihrer Leistung gehindert ist. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände bei ihren Vorlieferanten eintreten. Die Firma SA D`Amico GmbH wird den Käufern unverzüglich über das Auftreten derartiger Umstände informieren. Für hieraus entstehende Schäden haftet die Firma SA D`Amico GmbH aus keinem Rechtsgrund. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist der Käufer berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung von seinem Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.

6.4. Im Übrigen haftet die Firma SA D`Amico GmbH für einen etwaigen Schaden, der dem Käufer durch eine von der Firma SA D`Amico GmbH zu vertretende Lieferverzögerung entsteht, nur soweit ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen sind.

7. Gefahrübergang und Abnahme

Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Ware soll auf den Käufer wie folgt übergehen:

  • Soweit die Ware nicht an den Geschäftsräumen der Firma SA D`Amico GmbH ausgeliefert wird, im Zeitpunkt der Übergabe oder, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet, in dem Zeitpunkt, in dem die Firma SA D`Amico GmbH die Übergabe anbietet.
  • Soweit die Waren an den Geschäftsräumen des Verkäufers ausgeliefert werden („ex works, Incoterms 2010) in dem Zeitpunkt, in dem die Firma SA D`Amico GmbH den Käufer darüber informiert, dass die Ware zur Abholung bereitsteht.
  • Nimmt der Käufer die Ware nach Anzeige der Versandbereitschaft nicht ab, kann die Firma SA D`Amico GmbH nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Insoweit kann sie den tatsächlichen Schaden verlangen oder eine Pauschale von 15 % des Bruttorechnungsbetrages beanspruchen, falls nicht der Käufer einen geringeren tatsächlichen Schaden nachweist.

8. Eigentumsvorbehalt

Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs oder anderer Bestimmungen dieser Lieferbedingungen soll das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergehen, solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt worden ist. Nach etwaigem Rücktritt vom Vertrag hat die Firma SA D`Amico GmbH das Recht, die Ware heraus zu verlangen, anderweitig zu veräußern oder sonst wie darüber zu verfügen.

Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, muss der Käufer die Ware treuhänderisch für die Firma SA D`Amico GmbH halten und die Ware getrennt von seinem Eigentum und dem Dritter aufbewahren sowie das Vorbehaltsgut ordnungsgemäß lagern, sichern und versichern sowie als Eigentum der Firma SA D`Amico GmbH kennzeichnen.

Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Käufer die Ware im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb nutzen oder weiterveräußern, doch muss er jegliches Entgelt (einschließlich etwaigen Versicherungsleistungen) für die Firma SA D`Amico GmbH halten und die Gelder getrennt von seinem Vermögen und demjenigen Dritter halten.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Firma SA D`Amico GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit diese Klage gem. § 771 ZPO erheben kann.

Die Firma SA D`Amico GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die dem Verkäufer zustehenden Forderungen übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten trifft der Verkäufer.

9. Gewährleistung

9.1. Gebrauchte Waren werden vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung verkauft, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung der Firma SA D`Amico GmbH oder eine dieser zurechenbare Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit vor.

9.2. Die Firma SA D`Amico GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

9.3. Für den Fall, dass die Firma SA D`Amico GmbH im Einzelfall bestimmte Zusicherungen erteilt, hat der Käufer den Kaufgegenstand nach Ablieferung unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen und etwaige festgestellte Mängel der Firma SA D`Amico GmbH unverzüglich anzuzeigen.

10. Haftung

Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder der Verletzung von Leib oder Leben.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und beide Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtsstands am Geschäftssitz des Verkäufers einverstanden.

11.2. Der Verkäufer hat das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das am Erfüllungsort der Verpflichtung zuständig sein kann.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand März 2015