Reparaturarbeiten

Reparaturarbeiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SA D`Amico GmbH

für die Fertigung von Ersatzteilen, Reparatur, Wartung und den Umzug von Maschinen und Geräten

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Fertigung von Ersatzteilen, Reparatur, Wartung und den Umzug von Maschinen und Geräten (nachfolgend „Bedingungen") gelten für alle Leistungen in den vorgenannten Bereichen, die die Firma SA D`Amico GmbH im Auftrag für Dritte erbringt. Darüber hinaus gelten sie auch dann, wenn die Firma SA D`Amico GmbH im Auftrag für Dritte Maschinen umzieht, d.h. abbaut und an einem anderen Ort wieder aufbaut.

1.2. Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Einzelgeschäfte. Dies gilt auch dann, wenn die Firma SA D`Amico GmbH den Vertragspartner bei Folgegeschäften nicht nochmals auf die Bedingungen hinweist.

1.3. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch, wenn die Firma SA D`Amico GmbH der Geltung nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.

2. Preisangaben und Kostenvoranschlag

Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines gesonderten Auftrags zur Erstellung eines Angebotes. In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen.

3. Fertigstellung

3.1. Die Firma SA D`Amico GmbH ist stets bemüht, Reparaturen und andere Arbeiten zügig durchzuführen. Mündlich mitgeteilte Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindliche Schätzungen und berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung eines etwaigen Verzugsschadens. Einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin ist die Firma SA D`Amico GmbH verpflichtet einzuhalten. Der Auftraggeber kann die Mitteilung eines verbindlichen Fertigstellungstermins erst dann verlangen, wenn der genaue Arbeitsumfang bekannt ist. Bei später erteilten Zusatzmaßnahmen oder notwendigen zusätzlichen Arbeiten verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend dem Leistungsumfang.

3.2. Verzögert sich die Durchführung der Arbeiten durch Arbeitskämpfe oder durch den Eintritt von sonstigen Umständen, die von der Firma SA D`Amico GmbH nicht zu vertreten sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Arbeiten von nicht unerheblichem Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung des verbindlich vereinbarten Fertigstellungstermin ein.

3.3. Entsteht beim Auftraggeber infolge eines Verzugs der Firma SA D`Amico GmbH ein Schaden, so kann der Auftraggeber ausschließlich eine pauschale Verzugsentschädigung verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % der Netto-Vergütung.

3.4. Setzt der Auftraggeber nach Fälligkeit der Arbeiten eine Frist zur Erbringung/Fertigstellung der Arbeiten und wird die Frist von der Firma SA D`Amico GmbH nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt; davon unberührt bleiben die gesetzlichen Ausnahmefälle, in denen keine Fristsetzung erforderlich ist.

4. Abnahme

4.1. Die Abnahme der durchgeführten Arbeiten durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftraggebers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Arbeiten verpflichtet, sobald deren Beendigung angezeigt wurde.

4.2. Befindet sich der Auftragsgegenstand im Betrieb der Firma SA D`Amico GmbH, so kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, wenn er es schuldhaft versäumt, den Auftragsgegenstand innerhalb von drei Tagen nach Meldung der Fertigstellung, der Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen.

4.3. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden der Firma SA D`Amico GmbH, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwei Wochen, nach Anzeige der Beendigung der Arbeiten als erteilt.

5. Preise und Zahlung

5.1. Die Preise der Firma SA D`Amico GmbH sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die Leistungen werden nach Aufwand (zzgl. Fahrtzeit) nach Stunden abgerechnet. Für Arbeiten an Samstagen, Sonntagen und abends / nachts (ab 17:00) werden Zuschläge in Rechnung gestellt. Die jeweils aktuellen Preise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen, die auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt wird.

5.2. Fahrtkosten werden ebenfalls entsprechend der Preisliste in Rechnung gestellt.

5.3. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen dies auf seine Rechnung und Gefahr.

5.4. Die Firma SA D`Amico GmbH ist berechtigt, auf die zu erwartende Vergütung eine angemessene Vorauszahlung und Abschlagszahlung entsprechend des Leistungsfortschritts zu fordern.

5.5. Die Zahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Es wird kein Skonto gewährt.

5.6. Der Auftraggeber hat ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener oder in einem rechtshängigen Verfahren entscheidungsreifer Gegenforderungen

6. Gefahrübergang

Ist die Versendung des Auftragsgegenstandes vereinbart, geht die Gefahr spätestens mit der Übergabe (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn die Firma SA D`Amico GmbH die Frachtkosten trägt und/oder den Versand selbst durchführt. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, der nicht von der Firma SA D`Amico GmbH zu vertreten ist, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem die Firma SA D`Amico GmbH versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

7. Mängelhaftung

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma SA D`Amico GmbH einen festgestellten Mangel unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines Mangels ist die Firma SA D`Amico GmbH zur Nachbesserung verpflichtet. Werden vom Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte Mängelbeseitigungen vorgenommen, entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch.

7.2. Die Firma SA D`Amico GmbH haftet nicht, falls der Mangel auf einem Umstand beruht, den sie nicht zu vertreten hat.

7.3. Der Auftraggeber hat das Recht zur Minderung und zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls die Firma SA D`Amico GmbH eine ihr gesetzte angemessene Frist zur Mängelbeseitigung fruchtlos verstreichen lässt. Unberührt bleiben weitere Ansprüche des Auftraggebers nach Ziffer 8.2. dieser Geschäftsbedingungen.

8. Sonstige Haftung der Firma SA D`Amico GmbH

8.1. Wenn der Auftragsgegenstand vom Auftraggeber aus Gründen, die von der Firma SA D`Amico GmbH zu vertreten sind, wegen Verstoßes gegen Aufklärungs- und sonstige Beratungspflichten, entweder vor oder nach Vertragsschluss, nicht gemäß dem Vertrag benutzt werden kann, gilt Ziffer 8.2. entsprechend.

8.2. Der Auftraggeber kann weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, insbesondere auch Ersatz von nicht am Auftragsgegenstand selbst entstandenen Schäden, nur ausschließlich in folgenden Fällen geltend machen:

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter, bei Mängeln, die die Firma SA D`Amico GmbH arglistig verschwiegen hat, bei schuldhafter Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit. Außerdem haftet die Firma SA D`Amico GmbH bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei einfacher Fahrlässigkeit, im letzten Fall jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche gegenüber der Firma SA D`Amico GmbH sind ausgeschlossen.

9. Verjährung

Alle Ansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten. Erbringen die Firma SA D`Amico GmbH jedoch Reparaturarbeiten, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen, so gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch in den Fällen eventueller Ansprüche der Firma SA D`Amico GmbH gemäß Ziffer 8.2. dieser Bedingungen

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. An allem im Rahmen von Instandhaltungsleistungen und sonstigen Leistungen verwendeten Zubehör, Ersatzteilen u.a. behält sich die Firma SA D`Amico GmbH bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen aus dem Vertrag das Eigentum vor.

10.2. Wird der Auftragsgegenstand mit Ersatz- bzw. Austauschteilen der Firma SA D`Amico GmbH verbunden und ist der Auftragsgegenstand als Hauptsache anzusehen, so übertragt der Auftraggeber der Firma SA D`Amico GmbH bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung anteilsmäßig Miteigentum, soweit der Reparaturgegenstand ihm gehört. Die Firma SA D`Amico GmbH verwahrt für den Auftragnehmer ein solches Miteigentum.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der Firma SA D`Amico GmbH. Die Firma SA D`Amico GmbH ist jedoch auch berechtigt nach ihrer Wahl Klage am Erfüllungsort der Vertragsleistung oder am Geschäftssitz des Auftraggebers zu erheben.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand April 2015